Transparenz

In Deutschland unterstützen mehrere hunderttausend Menschen mit ihren Kollekten, Spenden sowie ihrem ehrenamtlichem Engagement den Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e. V. (Weltgebetstag Deutschland). Viele davon sind der Bewegung des Weltgebetstags seit Jahrzehnten eng verbunden. 

Transparenz schafft Vertrauen

Die Grundlage für dieses nachhaltige Vertrauen ist Transparenz. Wir vom Weltgebetstag Deutschland verantworten den sach- und satzungsgemäßen Umgang mit den Kollekten und Spenden. Im Folgenden stellen wir Ihnen anschaulich dar, was mit den uns anvertrauten Mitteln geschieht.

 

Der Weltgebetstag Deutschland ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, der ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient (Finanzamt Fürth, St. Nr. 218/111/60323, Freistellungsbescheid vom 17.11.2020).

Selbstverpflichtungen

Als Mitgliedsorganisation des „Verbandes Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe“ (VENRO) sind wir den folgenden Richtlinien verpflichtet:

Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit

Verhaltenskodex zu Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle

Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe

Darüber hinaus haben wir uns freiwillig der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ angeschlossen.

Mitglied der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“

Bisher gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ engagiert sich für mehr Transparenz in zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Dafür hat sie zehn grundlegende Punkte festgelegt, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.

Selbstverpflichtung der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft”

Wir, der Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e.V., verpflichten uns im Rahmen der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Webseite stellen oder auf Anfrage elektronisch beziehungsweise postalisch versenden.

Mehr Informationen unter: Präambel der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft” (pdf)

 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Name: Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V.

Sitz: Stein

Anschrift: Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V., Deutenbacher Str. 1, 90547 Stein

Gründungsjahr: 2003 (Eintragung als Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e. V. ins Vereinsregister Fürth, 08.09.2003)

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Satzung (pdf)

Ziele

Der Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. ist Teil der weltweiten ökumenischen Basisbewegung Weltgebetstag (World Day of Prayer). In Deutschland tragen Frauenorganisationen und -verbände christlicher Kirchen diese Bewegung. Sie bilden als Mitgliedsorganisationen des Weltgebetstags der Frauen – Deutsches Komitee e. V. die Entscheidungsebene und unterstützen die Basisbewegung Weltgebetstag auf vielfältige Weise.

Zu den Aufgaben des Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V.: Menüpunkt „Organisation“

Zum Leitbild des Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. und den Leitsätzen der Internationalen Weltgebetstagsbewegung: Menüpunkt „Idee“

3. Bescheid des Finanzamts über die Anerkennung als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft

Der Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e. V. ist durch den Freistellungsbescheid vom 17.11.2020 des Finanzamtes Fürth Steuer-Nummer 218/111/60323 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und deswegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Sie können den Bescheid herunterladen und ihn Ihrer Steuererklärung beifügen, wenn Sie Ihre Spende an den Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e. V. steuerlich absetzen möchten:

Freistellungsbescheid (pdf)

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträgerinnen

Vorsitzende nach § 26 BGB: Ulrike Göken-Huismann

Stellvertretende Vorsitzende nach § 26 BGB: Brunhilde Raiser

Geschäftsführerin: Carmen Schwarz

5. Tätigkeitsbericht

7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung

Angaben zur Mittelherkunft 2022

66,24% unserer Einnahmen wurden 2022 durch Kollekten und Spenden gedeckt. 9,70% stammen aus Verkaufserlösen und Lizenzen des WGT-Materials. Der Rest errechnet sich aus sonstigen Einnahmen 0,77%, Erträgen aus Finanzanlagen 0,08% und aus der Entnahme aus Projektrücklagen 23,21%.         

Angaben zur Mittelverwendung 2022

58,76% der Mittel werden für Projekte aufgewendet, 19,96% für Aufwendungen innerhalb der Geschäftsstelle, 5,04% für sonstigen Aufwand und 16,24% für das WGT-Material.

Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Jahresberichten (siehe Punkt 5. Tätigkeitsbericht).

Der Jahresbericht 2022 erscheint im 2. Quartal 2024.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z. B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

Der Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e. V. hat keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.

Der Weltgebetstag der Frauen – Deutsches Komitee e. V. erhält keine jährlichen Zuwendungen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, und keine „Großspenden von Privatpersonen“.